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Selbstausschluss im Glücksspiel nach GSpG

Wie Sie sich freiwillig sperren lassen, welche Laufzeiten möglich sind und was bei Aufhebung unbefristeter Sperren gilt – auf Basis gesetzlicher Bestimmungen.

Von Fachredaktion · Stand: 09.09.2026
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Betreiberangebot · Bedingungen prüfen

Erreichbarkeit, Kosten, Vertraulichkeit und anonyme Nutzung direkt beim Betreiber prüfen.

Inhalt

Überblick: Freiwilliger Ausschluss nach GSpG

Ein Selbstausschluss vom Glücksspiel ist eine Schutzmaßnahme beim jeweiligen Betreiber. Laufzeit, Beginn, Reichweite und Beendigung richten sich nach dessen aktuell veröffentlichtem Verfahren. Österreich verfügt derzeit über kein bestätigtes, anbieterübergreifendes Sperrregister. § 25 GSpG betrifft unmittelbar Spielbanken; für andere Angebotsarten gelten andere Grundlagen.

Anbieterübersicht

Keine Empfehlung, keine Rangfolge.

Reichweite und erfasste Angebote jeder Sperre sind anhand der aktuellen Betreiberbestätigung zu prüfen. Ein bestätigtes Zentralregister existiert derzeit nicht.

Aktive Selbstsperre?
Sperre nicht umgehen.

Nutzen Sie diese Liste nicht, um eine Sperre zu umgehen. Möglicher Hilfekontakt: 0800 202 304; Bedingungen direkt prüfen.

Transparenz: Affiliate-Links; bei Registrierung ist eine Provision möglich. Konzession, Verfügbarkeit und Bedingungen anhand aktueller Primärquellen prüfen.

W2
win2day
Konzession Staatlich konzessioniert (AT)
Angebot Offizielles Angebot
LM
LuckyMeister
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
LW
LuckyWave
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
WS
WinSpirit
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
LH
Lucky Hunter
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
BC
Boho Casino
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
WP
WinPlace
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
LD
Lucky Dreams
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
BI
Bison Casino
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen
SG
Slots Gallery
Konzession (AT) Nicht verifiziert
Bedingungen Verfügbarkeit prüfen

01 Rechtliche Funktion des freiwilligen Ausschlusses

Ein Antrag zielt auf eine Barriere im bestätigten Betreiber- und Angebotsumfang. Ob und wie die Teilnahme tatsächlich eingeschränkt wird, ist anhand der aktuellen Umsetzung zu prüfen. § 25 Glücksspielgesetz (GSpG) betrifft unmittelbar Spielbanken; andere Angebote können anderen Grundlagen unterliegen.

Die praktische Umsetzung kann Zutritts- oder Kontosperren umfassen. Daraus folgt keine pauschale Aussage zur Wirksamkeit eines Vertrags; technische Reichweite und rechtliche Folgen sind im konkreten Fall zu prüfen.

Abgrenzung zu weiteren Ausschlussarten

Betreiberinformationen verwenden unterschiedliche Bezeichnungen. Initiative, Rechtsgrundlage, Dauer und Beendigung müssen für den konkreten Betreiber und das konkrete Angebot geprüft werden:

Ausschlussform Initiative Rechtsnorm Dauer Beendigung
Selbstausschluss Spielerin / Spieler selbst § 25 GSpG, freiwillig Betreiberbestätigung prüfen Betreiberbestätigung prüfen
Fremdinitiierte Sperre Kein universelles Initiativmodell; konkret prüfen Konkrete Rechtsgrundlage und Angebot prüfen Betreiber- und fallbezogen prüfen Verfahren und mögliche Beendigung konkret prüfen
Betreiberseitige Sperre Voraussetzungen beim Betreiber prüfen Konkrete Rechtsgrundlage und Angebot prüfen Betreiber- und fallbezogen prüfen Verfahren und mögliche Beendigung konkret prüfen
Zutrittsbeschränkung Initiative konkret prüfen Aktuelle Betreiber- und Maßnahmeregeln prüfen Bestätigte Dauer prüfen Änderungs- und Beendigungsregeln aktuell prüfen

Gründe für einen Selbstausschluss

Der freiwillige Ausschluss ist geboten, wenn Anzeichen einer Gefährdung gemäß § 25 Abs. 3 GSpG erkennbar sind – wenn also Spielhäufigkeit oder Einsatzhöhe die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Folgende Warnsignale deuten darauf hin:

  • Aufwendungen in unangemessenem Verhältnis zum verfügbaren Einkommen.
  • Fortgesetztes Spielen trotz erkennbar negativer Folgen (Schulden, familiäre Auseinandersetzungen).
  • Versuche, erlittene Verluste durch weiteres Glücksspiel auszugleichen („Chasing").
  • Innere Unruhe oder Reizbarkeit bei fehlender Möglichkeit zu spielen.
  • Verheimlichte Spielaktivitäten gegenüber Familienangehörigen oder Partnern.
  • Zunehmende gedankliche und zeitliche Fixierung auf Glücksspiel.

Diese Anzeichen sind beispielhaft aufgeführt. Im Zweifel können Sie Fachstellen oder die Betreiber-Hotline kontaktieren; Bedingungen des jeweiligen Angebots sind direkt zu prüfen.

→ Weiterführend: Hinweise für Angehörige.
→ Regionale Kontakte: Hilfe bei Spielsucht in Österreich.

02 § 25 GSpG als Schutzvorschrift

§ 25 Glücksspielgesetz (GSpG) richtet sich unmittelbar an Inhaber von Spielbanken-Konzessionen. Ob aus einer möglichen Pflichtverletzung ein Anspruch folgt, hängt vom Einzelfall, der anwendbaren Fassung, Kausalität und weiteren Voraussetzungen ab. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Normstruktur und Anwendungsgebiet

Das Verfahren bei begründeter Annahme, dass Häufigkeit und Intensität der Teilnahme das Existenzminimum gefährden, ist § 25 Abs. 3 GSpG zugeordnet. Einzelne Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind im aktuellen RIS-Gesetzestext zu prüfen; diese Seite überträgt den Ablauf nicht auf Abs. 1 oder auf andere Angebotsarten.

Wichtig: § 25 GSpG gilt unmittelbar nur für Spielbanken. Für win2day als elektronische Lotterie existieren eigene konzessionsrechtliche und vertragliche Grundlagen, die jedoch ebenfalls Schutzpflichten festschreiben.

Das Existenzminimum als entscheidendes Kriterium

Der Gesetzgeber legt keine feste Summe für eine Gefährdung fest. Maßgeblich ist die individuelle wirtschaftliche Situation: Ein hoher Einsatz bei entsprechenden Einkünften wiegt anders als wiederkehrende kleinere Beträge bei begrenztem Einkommen. Der Konzessionär muss erkennbare Umstände beurteilen und bei Bedarf handeln.

VfGH G 259/2022: Bonitätsauskunft allein ist unzureichend

Die Reichweite dieser und anderer Entscheidungen muss anhand des amtlichen Entscheidungstextes und des konkreten Sachverhalts geprüft werden. Aus einer Fundstelle allein lassen sich weder Beweislast noch Haftung oder Mitverschulden pauschal ableiten.

Warum win2day nicht § 25 GSpG unterliegt

win2day wird rechtlich als elektronische Lotterie klassifiziert. Die konzessionsrechtlichen Grundlagen und vertraglichen Verpflichtungen unterscheiden sich von jenen der Spielbanken. Dennoch gelten auch dort Spielerschutzverpflichtungen – abgeleitet aus Konzession, allgemeinen Verbraucherschutzbestimmungen und internen Richtlinien. Eine Ausschlussmaßnahme bei Casinos Austria erstreckt sich derzeit nicht automatisch auf win2day.

Rechtsquellen:

  • Glücksspielgesetz (GSpG), BGBl. I Nr. 28/1989 idgF, abrufbar im RIS (ris.bka.gv.at).
  • VfGH G 34/10 (2011): Aufhebung der Haftungsobergrenze.
  • VfGH G 259/2022 (2022): Aufhebung betreffend Bonitätsprüfung als alleiniger Maßnahme.
  • OGH 1 Ob 214/98x, OGH 1 Ob 175/02w, OGH 6 Ob 250/11z: amtliche Texte sind im jeweiligen Sachverhaltskontext zu lesen.

→ Vertiefung: § 25 GSpG und Spielbanken.

03 Anbieter und zuständige Stellen in Österreich

In Österreich bestehen unterschiedliche, betreiberbezogene Ausschlussverfahren. Unter den hier genannten Online-Angeboten ist ausschließlich die österreichische Konzession von win2day verifiziert. Ein bestätigtes anbieterübergreifendes Register besteht derzeit nicht.

Casinos Austria AG (Spielbanken)

Standorte, Antragswege und der standortübergreifende Geltungsbereich einer Maßnahme sind in den aktuellen Informationen von Casinos Austria zu prüfen. Diese Übersicht bestätigt weder eine feste Zahl betriebener Spielbanken noch automatisch die Erfassung sämtlicher Standorte.

Gehen Sie nicht von einer bestimmten Übertragung oder Nichtübertragung aus. Lassen Sie sich ausdrücklich bestätigen, welche Marken, Standorte, Konten und Angebotsbereiche erfasst sind.

WINWIN (Automatensalons)

Für einen Ausschluss bei WINWIN ist das aktuelle Verfahren direkt beim Betreiber zu prüfen. Die Darstellung hier bestätigt keine österreichische Online-Konzession und überträgt § 25 GSpG nicht auf Automatensalons.

win2day – die staatlich konzessionierte Online-Plattform

win2day ist das einzige hier als österreichisch konzessioniert verifizierte Online-Angebot. Ob Konto-, Teil- oder Vollsperren beziehungsweise Limits aktuell angeboten werden, welche Bereiche sie erfassen und über welchen Kanal sie eingerichtet werden, ist ausschließlich den aktuellen Betreiberbedingungen zu entnehmen.

Landesausspielungen und regionale Automaten

In fünf Bundesländern bestehen landesrechtlich geregelte Automatenbetriebe:

  • Niederösterreich: NÖ Spielapparategesetz
  • Oberösterreich: Oö. Spielapparategesetz
  • Steiermark: Stmk. Spielautomatengesetz
  • Kärnten: Ktn. Spielautomatengesetz
  • Burgenland: Bgld. Spielautomatengesetz

In Wien sind Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken seit 2015 verboten. Auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg existieren keine entsprechenden Landesregelungen für Glücksspielautomaten außerhalb der Spielbanken.

Für Ausschlüsse in landesrechtlich geregelten Betrieben kontaktieren Sie direkt den jeweiligen Anbieter oder die zuständige Landesbehörde.

Übersicht: Anbieter, Verfahren, Kontaktwege

Betreiber Verfügbare Ausschlussarten Dauer Antragswege Wirksamkeitsbeginn Befristete Aufhebung
Casinos Austria (Standorte aktuell prüfen) Aktuelle Maßnahmen und Reichweite prüfen Aktuell bestätigen lassen Aktuelle Betreiberkanäle prüfen Aktuell bestätigen lassen Aktuell bestätigen lassen
WINWIN (Automatensalons) Aktuelle Maßnahmen und Reichweite prüfen Aktuell bestätigen lassen Aktuelle Betreiberkanäle prüfen Aktuell bestätigen lassen Aktuell bestätigen lassen
win2day (Online) Aktuelle Maßnahmen und Reichweite prüfen Aktuell bestätigen lassen Aktuelle Betreiberkanäle prüfen Aktuell bestätigen lassen Aktuell bestätigen lassen
Landesanbieter (NÖ, OÖ, Stmk., Ktn., Bgld.) Einzelfallabhängig Einzelfallabhängig Direkt beim Betreiber Einzelfallabhängig Einzelfallabhängig

WICHTIG: Anbietergebundene Geltung

Eine Ausschlussmaßnahme ist grundsätzlich betreiberbezogen. Prüfen Sie den aktuellen Geltungsbereich direkt beim jeweiligen Betreiber. Weichen Sie bei aktiver Sperre nicht zu einem anderen Angebot aus; das wäre eine Umgehung der Schutzmaßnahme.

Antragswege prüfen
Anbietergebundene Wirkung

04 Schrittweises Antragsverfahren

Der Antrag erfolgt direkt beim jeweiligen Anbieter. Antragsweg, Identitätsprüfung und erforderliche Unterlagen unterscheiden sich; prüfen Sie deshalb die aktuell veröffentlichten Betreiberbedingungen und übermitteln Sie nur dort konkret verlangte Daten.

Casinos Austria: aktuelle Antragswege prüfen

  1. Rufen Sie die aktuellen Spielerschutzinformationen des Betreibers auf.
  2. Prüfen Sie dort, welche Kontaktwege, Formulare und Identitätsunterlagen derzeit verlangt werden.
  3. Lassen Sie Eingang, Beginn und den erfassten Standort- und Angebotsumfang schriftlich bestätigen.

WINWIN: aktuellen offiziellen Prozess prüfen

Nutzen Sie ausschließlich den aktuell von WINWIN veröffentlichten Spielerschutzprozess. Diese Seite legt weder Schriftform noch Formular, Adresse, Kanal oder Unterlagen fest. Lassen Sie sich Eingang, Wirksamkeit und Geltungsbereich über den offiziellen Prozess bestätigen.

win2day: aktuellen offiziellen Prozess prüfen

Für einen Online-Ausschluss bei win2day gelten ausschließlich der aktuell offiziell veröffentlichte Prozess und die aktuellen Spielerschutzbedingungen:

  1. Rufen Sie die aktuellen offiziellen Spielerschutzinformationen von win2day auf.
  2. Folgen Sie nur dem dort bezeichneten Prozess; Menüpfade und Schaltflächen können sich ändern.
  3. Prüfen Sie Laufzeit, Umfang und Wirksamkeitszeitpunkt in der individuellen Betreiberbestätigung.

Ob weitere Antragswege oder Unterlagen vorgesehen sind, ist ausschließlich den aktuellen win2day-Bedingungen und Kontaktinformationen zu entnehmen.

Betreiberspezifische Unterlagen

Prüfen Sie vor jeder Übermittlung, welche Identitäts- und Kontodaten der jeweilige Betreiber aktuell verlangt, über welchen sicheren Kanal sie einzureichen sind und ob eine Kopie erforderlich ist. Diese Seite setzt keinen universellen Identitätsnachweis voraus.

Wirksamkeitsbeginn der Maßnahme

Ein universeller Zeitpunkt lässt sich nicht angeben. Maßgeblich sind der aktuelle Betreiberprozess und die konkrete Bestätigung. Bis zur eindeutigen Mitteilung sollten Sie die Schutzmaßnahme respektieren und nicht auf andere Angebote ausweichen.

Guthaben und Auszahlungen

Die Sperre erlaubt keine pauschale Aussage über Guthaben oder Auszahlung. Klären Sie Kontostand, Zahlungsart und Ablauf direkt mit dem Betreiber; bewahren Sie dessen Antwort auf.

05 Wählbare Laufzeiten

Betreiber können unterschiedliche Laufzeiten anbieten. Maßgeblich sind die beim Antrag geltenden, bestätigten Bedingungen; aus dieser Übersicht folgt weder automatisches Ende noch ein Anspruch auf Aufhebung.

Vom Betreiber angebotene befristete Varianten

Verlassen Sie sich bei befristeten Maßnahmen weder auf automatisches Ende noch auf vorzeitige Aufhebbarkeit. Lassen Sie Laufzeit, Fortbestand und etwaige Folgeschritte vom Betreiber schriftlich bestätigen.

Zeitlich offene Variante

Behandeln Sie eine unbefristete Maßnahme als aktiv, bis der Betreiber schriftlich etwas anderes bestätigt. Ein bloßer Zeitablauf oder ein neuer Registrierungsversuch ist keine Bestätigung.

Übersicht: Geltungsdauer und Aufhebbarkeit

Laufzeit Geltungsbereich Endet automatisch? Vorzeitig aufhebbar?
Beispiel einer kürzeren Befristung Aktuelles Betreiberangebot prüfen Aktuell bestätigen lassen Aktuell bestätigen lassen
Beispiel einer längeren Befristung Aktuelles Betreiberangebot prüfen Aktuell bestätigen lassen Aktuell bestätigen lassen
Zeitlich offene Variante, sofern angeboten Aktuelles Betreiberangebot prüfen Aktuell bestätigen lassen Aktuell bestätigen lassen

Welche Laufzeit ist für mich richtig?

Die Laufzeitwahl sollte Ihrer persönlichen Situation und dem aktuellen Betreiberangebot entsprechen:

  • Befristet: Dauer, Ende und mögliche Folgeschritte schriftlich bestätigen lassen.
  • Zeitlich offen: Bedingungen für Fortbestand und eine mögliche spätere Prüfung schriftlich festhalten.

Bei Unsicherheit hilft eine Beratungsstelle bei der Wahl der passenden Laufzeit.

06 Voraussetzungen für die Aufhebung

Aufhebung und Laufzeit richten sich nach dem konkreten Betreiberverfahren. Bis zu einer schriftlichen Bestätigung ist die Maßnahme als aktiv zu behandeln.

Befristete Maßnahmen

Eine pauschale Aussage zur vorzeitigen Beendigung ist nicht belastbar. Fragen Sie den Betreiber nach den aktuellen Bedingungen; versuchen Sie nicht, eine aktive Maßnahme durch Neuregistrierung oder Anbieterwechsel zu umgehen.

Entsteht während der Sperrfrist starker Spielwunsch, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle, statt Umgehungsmöglichkeiten zu suchen.

Unbefristete Maßnahmen

Behandeln Sie die Maßnahme bis zur schriftlichen Bestätigung des Betreibers als aktiv. Voraussetzungen und mögliche Rechtsansprüche können nur anhand des konkreten Verfahrens beurteilt werden.

Verfahrensablauf bei Aufhebung

  1. Aktuellen Antragsweg beim Betreiber erfragen.
  2. Nur die für Identifikation und Verfahren verlangten Unterlagen sicher übermitteln.
  3. Schriftliche Entscheidung abwarten und die Sperre bis dahin nicht umgehen.

Fünf Reflexionsfragen vor der Antragstellung

Vor der Antragstellung empfehlen wir eine ehrliche Selbstprüfung:

  1. Warum habe ich die Sperre damals eingerichtet?
  2. Was hat sich seither konkret verändert?
  3. Bin ich finanziell stabil, falls erneut Verluste entstehen?
  4. Habe ich mit Vertrauenspersonen oder Beratungsstellen gesprochen?
  5. Welche Konsequenzen drohen, wenn ich mich irre?

Beratung ersetzt keine Entscheidung, kann aber bei der Einordnung helfen:
Betreiber-Hotline: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57. Zuständigkeit, Erreichbarkeit, Kosten und Vertraulichkeit direkt prüfen.

Mögliche Nachweisforderungen

  • Identitätsunterlagen, soweit sie im konkreten Betreiberverfahren verlangt werden.
  • Weitere Unterlagen nur, wenn der Betreiber sie für das konkrete Verfahren nachvollziehbar anfordert.

Das Beratungsgespräch

Ob ein Gespräch stattfindet und welche Themen relevant sind, richtet sich nach dem Betreiberverfahren. Denkbare Reflexionspunkte sind:

  • Welche Veränderungen sind seit Einrichtung eingetreten?
  • Wie ist Ihre gegenwärtige finanzielle Situation?
  • Welche Strategien für verantwortungsvolles Glücksspiel wurden entwickelt?
  • Welche Unterstützungsangebote wurden wahrgenommen?

Antworten Sie präzise und verschweigen Sie weder Schulden noch Rückfälle. Ehrlichkeit schützt Sie.

Mögliche Entscheidung

Eine Bewilligung oder Ablehnung kann nicht vorhergesagt werden. Fordern Sie die maßgeblichen Kriterien und die Entscheidung direkt beim Betreiber an.

Aufhebung bei win2day

Verwenden Sie die auf win2day.at angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Registrieren Sie sich nicht erneut, solange die Sperre aktiv ist. Fragen Sie gezielt nach den erforderlichen Unterlagen und der Form der Entscheidungsmitteilung.

Nicht selbst beantragte Maßnahme prüfen

Bei einer nicht selbst beantragten Maßnahme sind Verfahren und Rechte anhand der konkreten Rechtsgrundlage und Betreiberinformation zu prüfen. Es gibt keine pauschale Aussage zu Anhörung, Unterlagen oder Aufhebung.

Hinweise für Angehörige
Aufhebung prüfen

07 Rechtsfolgen aktiver Ausschlüsse

Ein aktiver Ausschluss ist als Schutzmaßnahme zu respektieren. Ob und wie Zutritt, Konto oder einzelne Angebotsbereiche technisch eingeschränkt werden, hängt von Betreiber, Angebot, bestätigter Reichweite und Umsetzung ab; Wirksamkeit und rechtliche Folgen lassen sich nicht pauschal zusagen.

Zutrittskontrolle in Spielbanken

Welche Zutritts- und Identitätskontrollen ein Standort aktuell einsetzt und wie eine konkrete Maßnahme umgesetzt wird, ist beim Betreiber zu prüfen. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf technische oder organisatorische Kontrollen: Meiden Sie den Standort bewusst und holen Sie bei starkem Spieldruck Unterstützung.

Login-Sperre bei win2day

Bei Online-Maßnahmen kann der Betreiber technische Einschränkungen vorsehen. Bewahren Sie die Bestätigung auf und prüfen Sie, welche Konten und Bereiche tatsächlich erfasst sind. Aus der technischen Erreichbarkeit eines anderen Angebots folgt weder fehlende Wirkung noch die Zulässigkeit einer Nutzung; eine aktive Sperre darf nicht umgangen werden.

Anbieter ohne österreichische Konzession: Rechtslage

Zahlreiche in Österreich werbende Anbieter verfügen über keine inländische Konzession. Konsequenzen für Ihren Selbstausschluss:

  • Ob eine Maßnahme oder Information an anderer Stelle berücksichtigt wird, lässt sich ohne Prüfung von Betreiber, Rechtsgrundlage, Datenaustausch und konkretem Angebot nicht kategorisch beantworten.
  • Eine ausländische Lizenz ist keine österreichische Konzession. Aufsicht, Beschwerdeweg und Schutzumfang richten sich nach der jeweiligen Jurisdiktion.
  • Vertragswirksamkeit und mögliche Ansprüche sind einzelfallabhängige Rechtsfragen.
ACHTUNG
Sperre nicht umgehen

Wir raten nachdrücklich davon ab, einen Selbstausschluss durch Ausweichen auf andere Anbieter zu umgehen. Bei Angeboten ohne österreichische Konzession können Aufsicht, zuständige Beschwerdestellen, anwendbares Recht und grenzüberschreitende Durchsetzung anders oder unklar sein; daraus entstehen zusätzliche rechtliche und finanzielle Risiken.

Eine aktive Schutzmaßnahme sollte respektiert werden, unabhängig davon, welche Plattform technisch erreichbar erscheint oder in welcher Jurisdiktion sie betrieben wird.

08 Zusätzliche Schutzvorkehrungen

Ein Selbstausschluss kann eine wichtige Hürde sein; die tatsächliche Umsetzung und Reichweite sind betreiberbezogen zu prüfen. Ergänzende Maßnahmen können weitere Hürden schaffen, ohne eine bestimmte Wirksamkeit zu garantieren.

Technische Sperrsoftware: BetBlocker und Gamban

BetBlocker ist eine technische Sperranwendung. Prüfen Sie unterstützte Geräte, Abdeckung, Datenschutz und aktuelle Kosten beim Herausgeber.

Gamban ist eine weitere Sperranwendung. Leistungsumfang und Sperrlisten können sich ändern. Technische Tools ersetzen keinen betreiberseitigen Ausschluss.

Wichtig: Versuchen Sie nicht, technische Barrieren zu umgehen. Beziehen Sie bei starkem Spieldruck eine Beratungsstelle oder Vertrauensperson ein.

BetBlocker auf playsponsible.at

Bankseitige Sperren und Kartenverwaltung

Manche Banken bieten kategorienbasierte Transaktionssperren. Erfragen Sie Verfügbarkeit, Reichweite und Kosten bei Ihrer Bank. Mögliche Optionen sind:

  • Zahlungen an Glücksspielanbieter blockieren lassen (Merchant Category Codes).
  • Kreditkartenlimits reduzieren oder Karten sperren lassen.
  • Ein separates Konto für den Lebensunterhalt führen, auf das kein Online-Zugriff besteht.

Solche Sperren können Händler falsch zuordnen oder nicht erfassen und ersetzen keinen betreiberseitigen Ausschluss.

Limits bei win2day

Prüfen Sie im aktuellen Spielerschutzbereich von win2day, ob Limits angeboten werden, welche Arten bestehen und welche Bedingungen gelten. Denkbare, aber nicht hier bestätigte Kategorien sind:

  • Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Verlustlimits
  • Zeitlimits (maximale tägliche Spieldauer)

Änderungsfristen und Wirksamkeitszeitpunkte können sich unterscheiden. Verlassen Sie sich nur auf die aktuelle Bestätigung; Limits sind kein Mittel zur Umgehung einer Vollsperre.

Schuldnerberatung

Bei Spielschulden ist eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung ein möglicher Kontakt. Zuständigkeit, Kosten und Vertraulichkeit sind direkt zu prüfen.

Vergleich ergänzender Maßnahmen

Maßnahme Kosten Reichweite Aktivierung Umkehrbar
Selbstausschluss beim jeweiligen Betreiber Beim Betreiber prüfen Bestätigten Betreiber- und Angebotsumfang prüfen Bestätigung prüfen Bestätigung prüfen
BetBlocker Beim Herausgeber prüfen Abdeckung prüfen Nach Installation Bedingungen prüfen
Gamban Beim Herausgeber prüfen Abdeckung prüfen Nach Installation Bedingungen prüfen
Bankseitige Sperre Bei der Bank prüfen Abdeckung prüfen Nach Freischaltung durch Bank Bedingungen prüfen
Limits (win2day) Aktuell prüfen Nur der aktuell bestätigte Konto- und Angebotsumfang bei win2day Bestätigung prüfen Bedingungen prüfen

09 Haftungsfragen und Bereicherungsansprüche

Aus einem Verstoß folgt nicht automatisch Schadenersatz, Rückzahlung oder Vertragsunwirksamkeit. § 25 GSpG betrifft unmittelbar Spielbanken. Anspruchsgrundlage, Verschulden, Kausalität, Beweislast, Mitverschulden und Verjährung sind anhand des Einzelfalls und der aktuellen Rechtsprechung zu prüfen.

Keine pauschale Verlust-Rückforderung

Auch bei Angeboten ohne österreichische Konzession lässt sich aus dem Lizenzstatus allein kein Ergebnis für jeden Vertrag ableiten. Sitz des Betreibers, Leistungsort, anwendbares Recht, konkrete Zahlungen und Verfahrensstand können entscheidend sein. Wir versprechen weder Rückzahlung noch Entschädigung und nennen keine pauschale Verjährungsfrist.

Konkrete Schritte für Betroffene

Wenn Sie eine individuelle Prüfung wünschen:

  1. Bewahren Sie vorhandene Kontoauszüge, E-Mails und Betreiberinformationen unverändert auf.
  2. Fragen Sie VKI, Arbeiterkammer oder eine qualifizierte Rechtsberatung nach den Voraussetzungen.
  3. Beachten Sie, dass Kosten, Fristen und Erfolgsaussichten erst nach Prüfung beurteilt werden können.

Quellen für eine Einzelfallprüfung

Quelle Prüfpunkt Grenze dieser Übersicht
RIS Aktueller Gesetzestext und Entscheidungen Fundstellen ersetzen keine Subsumtion
Betreiberunterlagen Vertrag, Sperre und Transaktionen Bedingungen können sich ändern
Rechtsberatung Anwendbares Recht, Beweise und Fristen Ergebnis bleibt einzelfallabhängig

Wichtig: Lassen Sie mögliche Fristen zeitnah individuell prüfen. Diese Seite finanziert und vermittelt keine Verfahren.

Rechtliche Einzelfallprüfung

10 Hinweise Dritter und Einzelfallprüfung

Hinweise Dritter können Betreiber erreichen; daraus folgt jedoch nicht automatisch eine Sperre oder ein einheitliches Verfahren. § 25 GSpG ist nur im Bereich der Spielbanken unmittelbar einschlägig.

Wie Dritte nach Schutzwegen fragen können

Angehörige können ihre Beobachtungen mitteilen und nach verfügbaren Schutzwegen fragen. Ob und wie ein Betreiber solche Angaben entgegennimmt, ist anhand der aktuellen Betreiberinformation zu klären.

Verfahren

Es gibt hier keine pauschale Zusage zu Anhörung, Beweismaß, Entscheidung oder Wirkung gegen den Willen der betroffenen Person. Bei konkreten Rechtsfragen ist qualifizierte Beratung erforderlich.

Hinweise für Angehörige

  • Nehmen Sie keine Kredite auf, um Spielverluste zu decken. Dies löst nichts, sondern verschlimmert die Lage und gefährdet Ihre Existenz.
  • Sichern Sie das Haushaltseinkommen: Trennen Sie Konten, entziehen Sie erforderlichenfalls den Zugriff auf gemeinsame Mittel.
  • Prüfen Sie Unterstützung: Erfragen Sie bei Beratungsstellen, ob aktuell ein Angebot für Angehörige besteht und welche Bedingungen gelten.
  • Sprechen Sie das Thema offen an – ohne Vorwürfe. Sucht ist eine Erkrankung, kein moralisches Versagen. Vorwürfe erschweren den Zugang zu Hilfe.

Beratung für Angehörige

Einige Beratungsstellen nennen Angebote für Angehörige. Verfügbarkeit, Kosten und Vertraulichkeit sind direkt bei der jeweiligen Stelle zu erfragen.

Hinweise für Angehörige

11 Ländervergleich: Österreich, Deutschland, Schweiz

Deutschland und die Schweiz verwenden unterschiedliche Sperrsysteme. In Österreich gibt es derzeit kein bestätigtes anbieterübergreifendes Register; politische Entwürfe oder Vorschläge sind keine Garantie für eine Umsetzung.

Kriterium Österreich Deutschland (OASIS) Schweiz (ESBK)
Zentrales Register Derzeit kein bestätigtes Zentralregister OASIS Schweizer Sperrsystem nach BGS
Anbieterübergreifend Nein Erfasste erlaubnispflichtige öffentliche Glücksspiele nach deutschem Recht Spielbanken sowie Veranstalterinnen von online durchgeführten Grossspielen im gesetzlichen Umfang
Mindestdauer Betreiberbezogen prüfen Nach Sperrart und aktueller Rechtslage prüfen Nach Sperrart und aktueller Rechtslage prüfen
Vorzeitige Aufhebung Betreiberbezogen prüfen Entsperrverfahren bei zuständiger Stelle prüfen Entsperrverfahren bei zuständigem Veranstalter prüfen
Zuständige Stelle Betreiber selbst Regierungspräsidium Darmstadt als OASIS-Sperrdatei führende Behörde Jeweiliger Veranstalter; Aufsicht je nach Angebot ESBK oder Gespa
Online-Bezug Kein nationales Online-Coverage; win2day-Sperren sind im bestätigten operator- und kontobezogenen Umfang zu verstehen Im gesetzlichen OASIS-Anwendungsbereich Online durchgeführte Grossspiele im gesetzlichen Umfang

Warum Österreich bisher kein Zentralregister führt

Bestehende Verfahren sind nach Betreibern und Angebotsarten getrennt. Ob künftig ein zentrales System beschlossen oder umgesetzt wird, ist offen. Bis zu einer bestätigten Rechtsänderung sollte der Schutzweg für jedes genutzte Angebot einzeln geprüft werden.

12 Politische Vorschläge für ein Zentralregister

In der politischen Debatte wurden Entwürfe und Vorschläge für Änderungen des Glücksspielrechts genannt. Diese Seite bestätigt weder den Status einer bestimmten Vorlage noch ein Inkrafttreten oder einen Betriebsbeginn. Maßgeblich sind allein veröffentlichte, geltende Rechtsakte.

In Entwürfen diskutierte Elemente

  1. Zentrales Sperrregister: möglicher gemeinsamer Abruf von Sperrinformationen.
  2. Anbieterübergreifende Wirkung: möglicher, erst gesetzlich festzulegender Teilnehmerkreis.
  3. Weitere Schutzinstrumente: Limits sowie Zahlungs- oder Zugangsbeschränkungen werden diskutiert; konkrete Werte und Pflichten sind nicht als geltendes Recht dargestellt.

Zeitplan und aktueller Stand

Kein gesicherter Zeitplan: Aus einem Entwurf folgt weder ein bestimmtes Datum noch technische Betriebsbereitschaft. Gesetzgebungsverfahren können geändert, verzögert oder beendet werden. Prüfen Sie den aktuellen Stand im RIS und beim Parlament.

Für die praktische Entscheidung zählt deshalb der Status am Tag der Anfrage. Achten Sie darauf, ob eine Quelle geltendes Bundesrecht, einen parlamentarischen Entwurf, eine politische Ankündigung oder lediglich einen Medienbericht wiedergibt. Notieren Sie Abrufdatum und Fundstelle. Fehlt eine amtliche Bestätigung, behandeln Sie Aussagen über Starttermin, teilnehmende Betreiber, Datenübermittlung und Reichweite ausdrücklich als ungewiss.

Letzte Prüfung: 09.09.2026.

Status eines möglichen Sperrregisters

13 Epidemiologie und Frühwarnzeichen

Belastbare Daten zum Spielgeschehen liefern epidemiologische Studien und Suchtberichte staatlicher Einrichtungen.

Prävalenz problematischen Spielverhaltens

Die bislang umfangreichste Studie veröffentlichten Kalke & Wurst (2015), beauftragt vom Bundesfinanzministerium:

  • Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung zwischen 14 und 65 Jahren zeigen problematisches oder pathologisches Spielverhalten.
  • Das entspricht etwa 64.000 Personen.
  • Höchste Prävalenz findet sich bei Nutzern von Automaten außerhalb konzessionierter Casinos (21,2 %).

Neuere Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) nennt vergleichbare oder geringfügig erhöhte Werte. Der Epidemiologiebericht Sucht 2025 der GÖG enthält aktuelle Entwicklungsdaten.

Anzeichen problematischen Spielverhaltens

Folgende Merkmale weisen auf problematisches oder pathologisches Spielverhalten hin:

  • Wiederholtes Spielen über lange Zeiträume.
  • Steigerung der Einsätze für gleichwertigen Reiz (Toleranzentwicklung).
  • Versuch, Verluste durch weiteres Spielen wettzumachen („Chasing Losses").
  • Unruhe, Reizbarkeit oder Aggressivität bei Spielverzicht (Entzugserscheinungen).
  • Weiterspielen trotz negativer Konsequenzen (Schulden, Konflikte, Jobverlust).
  • Verheimlichung des Spielverhaltens gegenüber Angehörigen oder Fachpersonen.
  • Vernachlässigung von Verpflichtungen, Hobbys und sozialen Kontakten.
  • Ständige gedankliche Beschäftigung mit Glücksspiel außerhalb aktiver Spielphasen.
  • Spielen zur Emotionsregulierung (etwa bei Stress, Angst, Einsamkeit).

Bei mehreren Anzeichen empfehlen wir dringend die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle. Diese Aufzählung ersetzt keine fachliche Diagnose.

14 Beratungs- und Hilfsangebote in Österreich

In Österreich bestehen unterschiedliche Beratungsangebote. Zuständigkeit, Öffnungszeiten, Kosten, Vertraulichkeit und Möglichkeit anonymer Nutzung sind bei der jeweiligen Stelle zu prüfen.

Bundesweite Hotlines

  • Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (Betreiberangebot; aktuelle Erreichbarkeit und Bedingungen direkt prüfen)
  • Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (Angebot für Wien)

Vorbereitung auf Beratungsgespräche

Wenn möglich, notieren Sie vorab:

  • Welche Angebote genutzt werden (Spielbanken, Online-Plattformen, Automaten).
  • Welche Sperren bereits bestehen.
  • Welche Fragen besonders wichtig sind.
  • Wie die finanzielle Situation aussieht (grobe Übersicht).

Welche Unterstützung eine Beratungsstelle aktuell anbietet, ist direkt dort zu prüfen. Je nach bestätigtem Leistungsumfang können Gespräche über Sperren, technische Hürden, finanzielle Vorkehrungen oder eine Weiterverweisung möglich sein; dies ist keine Leistungszusage.

Beratungsstellen nach Bundesland

Standorte, Zuständigkeiten und Leistungsumfang können sich ändern. Eine Betreiberübersicht finden Sie unter der folgenden Adresse; prüfen Sie jede Stelle zusätzlich direkt:
playsponsible.at/beratungsstellen

Bundesland Einrichtung (Beispiele) Angebot
Wien Spielsuchthilfe Wien (Tel. 01/544 13 57) Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen
Niederösterreich Fachstelle für Suchtprävention NÖ Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen
Oberösterreich pro mente OÖ Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen
Salzburg Suchtberatung Salzburg Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen
Tirol Aktuelle Anlaufstelle über die offiziellen Informationen des Landes Tirol verifizieren Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen
Vorarlberg Supro Vorarlberg Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen
Steiermark VIVID Steiermark Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen
Kärnten SPIELSUCHTHILFE Kärnten Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen
Burgenland PSD Burgenland Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen

Weitere zentrale Übersichten: spielsuchthilfe.at

Angebote für Angehörige

Ob eine genannte Stelle aktuell Unterstützung für Angehörige anbietet, muss direkt verifiziert werden. Mögliche, hier nicht zugesicherte Formate sind:

  • Einzelberatung für Partner, Eltern, erwachsene Kinder
  • Gruppenangebote für Angehörige
  • Telefonische Unterstützung
  • Informationsmaterial und Leitfäden

Erfragen Sie Kosten, Vertraulichkeit und Zugangsvoraussetzungen direkt bei der jeweiligen Stelle.

Schuldnerberatung bei Spielschulden

Spielsucht kann zu Verschuldung beitragen. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen sind mögliche Kontakte; Kosten und Vertraulichkeit sind bei der Stelle zu prüfen:

  • ASB Schuldnerberatungen GmbH (österreichweit) – asb-gmbh.at
  • Schuldnerberatung der Caritas
  • ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)

Kontaktdaten erhalten Sie bei der jeweiligen Landesregierung oder über die genannten Webseiten.

15 Häufige Fragen zur Selbstsperre

Welche rechtliche Bedeutung hat die Selbstsperre nach GSpG?
Eine Selbstsperre ist eine betreiberbezogene Schutzmaßnahme. § 25 GSpG gilt unmittelbar nur für Spielbanken; für Online-Angebote und Automatensalons sind die jeweils einschlägigen Grundlagen und Betreiberbedingungen zu prüfen.
Welche Laufzeit kann für eine Selbstsperre gewählt werden?
Laufzeiten unterscheiden sich nach Betreiber und Angebot. Verlassen Sie sich weder auf bestimmte Standardfristen noch auf automatisches Ende oder vorzeitige Aufhebung; maßgeblich ist die schriftliche Bestätigung zum konkreten Antrag.
Fallen für die Einrichtung einer Selbstsperre Gebühren an?
Eine allgemeine Gebührenfreiheit lässt sich nicht zusagen. Fragen Sie Betreiber und Beratungsstelle vorab nach möglichen Kosten, Vertraulichkeit und Zugangsvoraussetzungen.
Wirkt eine Sperre bei Casinos Austria auch bei win2day oder WINWIN?
Gehen Sie nicht von einer automatischen Übertragung aus. Lassen Sie den Geltungsbereich bei jedem Betreiber bestätigen und nutzen Sie andere Angebote nicht zur Umgehung einer aktiven Sperre.
Besteht in Österreich bereits ein zentrales Sperrregister?
Derzeit ist kein österreichisches anbieterübergreifendes Register bestätigt. Ein Register wurde politisch diskutiert; Entwürfe oder Vorschläge garantieren weder Beschluss noch Datum, Teilnehmerkreis oder technische Inbetriebnahme.
Lässt sich eine befristete Sperre vorzeitig beenden?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Behandeln Sie die Sperre bis zur schriftlichen Bestätigung des Betreibers als aktiv und suchen Sie nicht nach Umgehungsmöglichkeiten.
Wie erfolgt die Aufhebung einer unbefristeten Sperre?
Verfahren und Unterlagen richten sich nach den aktuellen Betreiberbedingungen. Fragen Sie nach dem vorgesehenen Antragsweg und behandeln Sie die Sperre bis zu einer eindeutigen schriftlichen Entscheidung als aktiv.
Ist ein persönliches Erscheinen zur Aufhebung zwingend?
Ob persönliches Erscheinen, ein Gespräch oder ein anderer Identitätsnachweis erforderlich ist, bestimmt das konkrete Betreiberverfahren. Eine allgemeine Zusage ist nicht möglich.
Wird zur Aufhebung ein Nachweis über die finanzielle Situation verlangt?
Das ist anhand der aktuellen Anforderungen des Betreibers zu prüfen. Diese Seite behauptet weder eine allgemeine Nachweispflicht noch eine Befreiung davon.
Endet eine befristete Sperre automatisch nach Ablauf der Frist?
Nicht allgemein. Prüfen Sie Ende und Folgeschritte in der schriftlichen Bestätigung. Bis zu einer eindeutigen Mitteilung des Betreibers sollte die Sperre als aktiv behandelt werden.
Was geschieht mit dem Guthaben bei win2day während einer Sperre?
Eine pauschale Auszahlung ist nicht zugesichert. Klären Sie Guthaben, Zahlungsart und Bearbeitung direkt mit win2day und bewahren Sie die Antwort auf.
Ist eine Teilsperre für einzelne Spielbereiche möglich?
Ob Teil- oder Vollsperren verfügbar sind und welche Bereiche sie erfassen, ist in den aktuellen Betreiberinformationen zu prüfen. Eine Teilsperre sollte nicht zur Fortsetzung problematischen Spielens genutzt werden.
Können Angehörige eine Sperre für eine andere Person beantragen?
Angehörige können nach Schutzwegen fragen und Beobachtungen mitteilen. Ob daraus ein Verfahren entsteht, wer entscheidet und ob eine Anhörung erfolgt, lässt sich nicht pauschal sagen; § 25 GSpG betrifft unmittelbar Spielbanken.
Haftet ein Casino bei Verstößen gegen die Sperrpflicht?
Nicht automatisch. § 25 GSpG betrifft Spielbanken; Anspruch, Kausalität, Verschulden, Beweislast, Mitverschulden und Fristen müssen im konkreten Fall rechtlich geprüft werden.
Können Verluste bei Anbietern ohne Konzession zurückgefordert werden?
Eine fehlende österreichische Konzession garantiert keine Rückzahlung. Vertragswirksamkeit, Anspruchsgrundlage, Zahlungen, Beweise, anwendbares Recht, Kosten und Fristen erfordern eine individuelle rechtliche Prüfung.
Wo erhalte ich anonyme Unterstützung bei Spielsucht?
Die Betreiber-Hotline 0800 202 304 und unabhängige regionale Stellen sind mögliche Kontakte. Prüfen Sie Zuständigkeit, Erreichbarkeit, Kosten, Vertraulichkeit und anonyme Nutzung direkt bei der jeweiligen Stelle.

Fazit

Ein Selbstausschluss ist eine betreiberbezogene Schutzmaßnahme. § 25 GSpG gilt unmittelbar für Spielbanken, nicht pauschal für Online-Angebote oder Automatensalons. Unter den dargestellten Online-Angeboten ist nur win2day als österreichisch konzessioniert verifiziert.

Österreich verfügt derzeit über kein bestätigtes anbieterübergreifendes Register. Vorschläge für ein solches System haben keinen gesicherten Zeitplan. Lassen Sie Reichweite, Laufzeit, Ende und Aufhebung direkt bestätigen und umgehen Sie eine aktive Maßnahme nicht.

Technische und bankseitige Sperren können zusätzliche Hürden schaffen, haben aber Grenzen. Beratungsstellen sind mögliche Kontakte; Bedingungen sind direkt zu prüfen.

Mögliche Kontakte: Betreiber-Hotline 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien 01/544 13 57. Zuständigkeit, Erreichbarkeit, Kosten, Vertraulichkeit und Leistungsumfang direkt prüfen.

Redaktion
Fachredaktion von grandmotherfood.at
Redaktion für Spielerschutz und Verbraucherinformation. Auswertung amtlicher Quellen und Abgleich mit geltender Rechtsprechung.
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Stand 09.09.2026 Geprüft von Fachredaktion Nächste Prüfung vorgesehen: 09.12.2026 oder früher bei bekannter Rechtsänderung