Selbstausschluss im Glücksspiel nach GSpG
Wie Sie sich freiwillig sperren lassen, welche Laufzeiten möglich sind und was bei Aufhebung unbefristeter Sperren gilt – auf Basis gesetzlicher Bestimmungen.
Erreichbarkeit, Kosten, Vertraulichkeit und anonyme Nutzung direkt beim Betreiber prüfen.
Inhalt
- 1. Rechtliche Funktion der Selbstsperre
- 2. § 25 GSpG als Schutzgesetz
- 3. Anbieter und Zuständigkeiten
- Wichtig: Anbietergebundene Wirkung
- 4. Antragsverfahren im Detail
- 5. Laufzeitoptionen
- 6. Voraussetzungen für Aufhebung
- 7. Rechtswirkungen aktiver Sperren
- 8. Ergänzende Schutzmaßnahmen
- 9. Haftung und Rückforderungsansprüche
- 10. Hinweise Dritter und Einzelfallprüfung
- 11. Ländervergleich: AT, DE, CH
- 12. Debatte über ein Sperrregister
- 13. Epidemiologie und Warnsignale
- 14. Beratung und Unterstützung
- 15. Häufige Fragen (FAQ)
Überblick: Freiwilliger Ausschluss nach GSpG
Ein Selbstausschluss vom Glücksspiel ist eine Schutzmaßnahme beim jeweiligen Betreiber. Laufzeit, Beginn, Reichweite und Beendigung richten sich nach dessen aktuell veröffentlichtem Verfahren. Österreich verfügt derzeit über kein bestätigtes, anbieterübergreifendes Sperrregister. § 25 GSpG betrifft unmittelbar Spielbanken; für andere Angebotsarten gelten andere Grundlagen.
Keine Empfehlung, keine Rangfolge.
Reichweite und erfasste Angebote jeder Sperre sind anhand der aktuellen Betreiberbestätigung zu prüfen. Ein bestätigtes Zentralregister existiert derzeit nicht.
Nutzen Sie diese Liste nicht, um eine Sperre zu umgehen. Möglicher Hilfekontakt: 0800 202 304; Bedingungen direkt prüfen.
Transparenz: Affiliate-Links; bei Registrierung ist eine Provision möglich. Konzession, Verfügbarkeit und Bedingungen anhand aktueller Primärquellen prüfen.
01 Rechtliche Funktion des freiwilligen Ausschlusses
Ein Antrag zielt auf eine Barriere im bestätigten Betreiber- und Angebotsumfang. Ob und wie die Teilnahme tatsächlich eingeschränkt wird, ist anhand der aktuellen Umsetzung zu prüfen. § 25 Glücksspielgesetz (GSpG) betrifft unmittelbar Spielbanken; andere Angebote können anderen Grundlagen unterliegen.
Die praktische Umsetzung kann Zutritts- oder Kontosperren umfassen. Daraus folgt keine pauschale Aussage zur Wirksamkeit eines Vertrags; technische Reichweite und rechtliche Folgen sind im konkreten Fall zu prüfen.
Abgrenzung zu weiteren Ausschlussarten
Betreiberinformationen verwenden unterschiedliche Bezeichnungen. Initiative, Rechtsgrundlage, Dauer und Beendigung müssen für den konkreten Betreiber und das konkrete Angebot geprüft werden:
| Ausschlussform | Initiative | Rechtsnorm | Dauer | Beendigung |
|---|---|---|---|---|
| Selbstausschluss | Spielerin / Spieler selbst | § 25 GSpG, freiwillig | Betreiberbestätigung prüfen | Betreiberbestätigung prüfen |
| Fremdinitiierte Sperre | Kein universelles Initiativmodell; konkret prüfen | Konkrete Rechtsgrundlage und Angebot prüfen | Betreiber- und fallbezogen prüfen | Verfahren und mögliche Beendigung konkret prüfen |
| Betreiberseitige Sperre | Voraussetzungen beim Betreiber prüfen | Konkrete Rechtsgrundlage und Angebot prüfen | Betreiber- und fallbezogen prüfen | Verfahren und mögliche Beendigung konkret prüfen |
| Zutrittsbeschränkung | Initiative konkret prüfen | Aktuelle Betreiber- und Maßnahmeregeln prüfen | Bestätigte Dauer prüfen | Änderungs- und Beendigungsregeln aktuell prüfen |
Gründe für einen Selbstausschluss
Der freiwillige Ausschluss ist geboten, wenn Anzeichen einer Gefährdung gemäß § 25 Abs. 3 GSpG erkennbar sind – wenn also Spielhäufigkeit oder Einsatzhöhe die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Folgende Warnsignale deuten darauf hin:
- Aufwendungen in unangemessenem Verhältnis zum verfügbaren Einkommen.
- Fortgesetztes Spielen trotz erkennbar negativer Folgen (Schulden, familiäre Auseinandersetzungen).
- Versuche, erlittene Verluste durch weiteres Glücksspiel auszugleichen („Chasing").
- Innere Unruhe oder Reizbarkeit bei fehlender Möglichkeit zu spielen.
- Verheimlichte Spielaktivitäten gegenüber Familienangehörigen oder Partnern.
- Zunehmende gedankliche und zeitliche Fixierung auf Glücksspiel.
Diese Anzeichen sind beispielhaft aufgeführt. Im Zweifel können Sie Fachstellen oder die Betreiber-Hotline kontaktieren; Bedingungen des jeweiligen Angebots sind direkt zu prüfen.
→ Weiterführend: Hinweise für Angehörige.
→ Regionale Kontakte: Hilfe bei Spielsucht in Österreich.
02 § 25 GSpG als Schutzvorschrift
§ 25 Glücksspielgesetz (GSpG) richtet sich unmittelbar an Inhaber von Spielbanken-Konzessionen. Ob aus einer möglichen Pflichtverletzung ein Anspruch folgt, hängt vom Einzelfall, der anwendbaren Fassung, Kausalität und weiteren Voraussetzungen ab. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Normstruktur und Anwendungsgebiet
Das Verfahren bei begründeter Annahme, dass Häufigkeit und Intensität der Teilnahme das Existenzminimum gefährden, ist § 25 Abs. 3 GSpG zugeordnet. Einzelne Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind im aktuellen RIS-Gesetzestext zu prüfen; diese Seite überträgt den Ablauf nicht auf Abs. 1 oder auf andere Angebotsarten.
Wichtig: § 25 GSpG gilt unmittelbar nur für Spielbanken. Für win2day als elektronische Lotterie existieren eigene konzessionsrechtliche und vertragliche Grundlagen, die jedoch ebenfalls Schutzpflichten festschreiben.
Das Existenzminimum als entscheidendes Kriterium
Der Gesetzgeber legt keine feste Summe für eine Gefährdung fest. Maßgeblich ist die individuelle wirtschaftliche Situation: Ein hoher Einsatz bei entsprechenden Einkünften wiegt anders als wiederkehrende kleinere Beträge bei begrenztem Einkommen. Der Konzessionär muss erkennbare Umstände beurteilen und bei Bedarf handeln.
VfGH G 259/2022: Bonitätsauskunft allein ist unzureichend
Die Reichweite dieser und anderer Entscheidungen muss anhand des amtlichen Entscheidungstextes und des konkreten Sachverhalts geprüft werden. Aus einer Fundstelle allein lassen sich weder Beweislast noch Haftung oder Mitverschulden pauschal ableiten.
Warum win2day nicht § 25 GSpG unterliegt
win2day wird rechtlich als elektronische Lotterie klassifiziert. Die konzessionsrechtlichen Grundlagen und vertraglichen Verpflichtungen unterscheiden sich von jenen der Spielbanken. Dennoch gelten auch dort Spielerschutzverpflichtungen – abgeleitet aus Konzession, allgemeinen Verbraucherschutzbestimmungen und internen Richtlinien. Eine Ausschlussmaßnahme bei Casinos Austria erstreckt sich derzeit nicht automatisch auf win2day.
Rechtsquellen:
- Glücksspielgesetz (GSpG), BGBl. I Nr. 28/1989 idgF, abrufbar im RIS (ris.bka.gv.at).
- VfGH G 34/10 (2011): Aufhebung der Haftungsobergrenze.
- VfGH G 259/2022 (2022): Aufhebung betreffend Bonitätsprüfung als alleiniger Maßnahme.
- OGH 1 Ob 214/98x, OGH 1 Ob 175/02w, OGH 6 Ob 250/11z: amtliche Texte sind im jeweiligen Sachverhaltskontext zu lesen.
→ Vertiefung: § 25 GSpG und Spielbanken.
03 Anbieter und zuständige Stellen in Österreich
In Österreich bestehen unterschiedliche, betreiberbezogene Ausschlussverfahren. Unter den hier genannten Online-Angeboten ist ausschließlich die österreichische Konzession von win2day verifiziert. Ein bestätigtes anbieterübergreifendes Register besteht derzeit nicht.
Casinos Austria AG (Spielbanken)
Standorte, Antragswege und der standortübergreifende Geltungsbereich einer Maßnahme sind in den aktuellen Informationen von Casinos Austria zu prüfen. Diese Übersicht bestätigt weder eine feste Zahl betriebener Spielbanken noch automatisch die Erfassung sämtlicher Standorte.
Gehen Sie nicht von einer bestimmten Übertragung oder Nichtübertragung aus. Lassen Sie sich ausdrücklich bestätigen, welche Marken, Standorte, Konten und Angebotsbereiche erfasst sind.
WINWIN (Automatensalons)
Für einen Ausschluss bei WINWIN ist das aktuelle Verfahren direkt beim Betreiber zu prüfen. Die Darstellung hier bestätigt keine österreichische Online-Konzession und überträgt § 25 GSpG nicht auf Automatensalons.
win2day – die staatlich konzessionierte Online-Plattform
win2day ist das einzige hier als österreichisch konzessioniert verifizierte Online-Angebot. Ob Konto-, Teil- oder Vollsperren beziehungsweise Limits aktuell angeboten werden, welche Bereiche sie erfassen und über welchen Kanal sie eingerichtet werden, ist ausschließlich den aktuellen Betreiberbedingungen zu entnehmen.
Landesausspielungen und regionale Automaten
In fünf Bundesländern bestehen landesrechtlich geregelte Automatenbetriebe:
- Niederösterreich: NÖ Spielapparategesetz
- Oberösterreich: Oö. Spielapparategesetz
- Steiermark: Stmk. Spielautomatengesetz
- Kärnten: Ktn. Spielautomatengesetz
- Burgenland: Bgld. Spielautomatengesetz
In Wien sind Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken seit 2015 verboten. Auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg existieren keine entsprechenden Landesregelungen für Glücksspielautomaten außerhalb der Spielbanken.
Für Ausschlüsse in landesrechtlich geregelten Betrieben kontaktieren Sie direkt den jeweiligen Anbieter oder die zuständige Landesbehörde.
Übersicht: Anbieter, Verfahren, Kontaktwege
| Betreiber | Verfügbare Ausschlussarten | Dauer | Antragswege | Wirksamkeitsbeginn | Befristete Aufhebung |
|---|---|---|---|---|---|
| Casinos Austria (Standorte aktuell prüfen) | Aktuelle Maßnahmen und Reichweite prüfen | Aktuell bestätigen lassen | Aktuelle Betreiberkanäle prüfen | Aktuell bestätigen lassen | Aktuell bestätigen lassen |
| WINWIN (Automatensalons) | Aktuelle Maßnahmen und Reichweite prüfen | Aktuell bestätigen lassen | Aktuelle Betreiberkanäle prüfen | Aktuell bestätigen lassen | Aktuell bestätigen lassen |
| win2day (Online) | Aktuelle Maßnahmen und Reichweite prüfen | Aktuell bestätigen lassen | Aktuelle Betreiberkanäle prüfen | Aktuell bestätigen lassen | Aktuell bestätigen lassen |
| Landesanbieter (NÖ, OÖ, Stmk., Ktn., Bgld.) | Einzelfallabhängig | Einzelfallabhängig | Direkt beim Betreiber | Einzelfallabhängig | Einzelfallabhängig |
WICHTIG: Anbietergebundene Geltung
Eine Ausschlussmaßnahme ist grundsätzlich betreiberbezogen. Prüfen Sie den aktuellen Geltungsbereich direkt beim jeweiligen Betreiber. Weichen Sie bei aktiver Sperre nicht zu einem anderen Angebot aus; das wäre eine Umgehung der Schutzmaßnahme.
04 Schrittweises Antragsverfahren
Der Antrag erfolgt direkt beim jeweiligen Anbieter. Antragsweg, Identitätsprüfung und erforderliche Unterlagen unterscheiden sich; prüfen Sie deshalb die aktuell veröffentlichten Betreiberbedingungen und übermitteln Sie nur dort konkret verlangte Daten.
Casinos Austria: aktuelle Antragswege prüfen
- Rufen Sie die aktuellen Spielerschutzinformationen des Betreibers auf.
- Prüfen Sie dort, welche Kontaktwege, Formulare und Identitätsunterlagen derzeit verlangt werden.
- Lassen Sie Eingang, Beginn und den erfassten Standort- und Angebotsumfang schriftlich bestätigen.
WINWIN: aktuellen offiziellen Prozess prüfen
Nutzen Sie ausschließlich den aktuell von WINWIN veröffentlichten Spielerschutzprozess. Diese Seite legt weder Schriftform noch Formular, Adresse, Kanal oder Unterlagen fest. Lassen Sie sich Eingang, Wirksamkeit und Geltungsbereich über den offiziellen Prozess bestätigen.
win2day: aktuellen offiziellen Prozess prüfen
Für einen Online-Ausschluss bei win2day gelten ausschließlich der aktuell offiziell veröffentlichte Prozess und die aktuellen Spielerschutzbedingungen:
- Rufen Sie die aktuellen offiziellen Spielerschutzinformationen von win2day auf.
- Folgen Sie nur dem dort bezeichneten Prozess; Menüpfade und Schaltflächen können sich ändern.
- Prüfen Sie Laufzeit, Umfang und Wirksamkeitszeitpunkt in der individuellen Betreiberbestätigung.
Ob weitere Antragswege oder Unterlagen vorgesehen sind, ist ausschließlich den aktuellen win2day-Bedingungen und Kontaktinformationen zu entnehmen.
Betreiberspezifische Unterlagen
Prüfen Sie vor jeder Übermittlung, welche Identitäts- und Kontodaten der jeweilige Betreiber aktuell verlangt, über welchen sicheren Kanal sie einzureichen sind und ob eine Kopie erforderlich ist. Diese Seite setzt keinen universellen Identitätsnachweis voraus.
Wirksamkeitsbeginn der Maßnahme
Ein universeller Zeitpunkt lässt sich nicht angeben. Maßgeblich sind der aktuelle Betreiberprozess und die konkrete Bestätigung. Bis zur eindeutigen Mitteilung sollten Sie die Schutzmaßnahme respektieren und nicht auf andere Angebote ausweichen.
Guthaben und Auszahlungen
Die Sperre erlaubt keine pauschale Aussage über Guthaben oder Auszahlung. Klären Sie Kontostand, Zahlungsart und Ablauf direkt mit dem Betreiber; bewahren Sie dessen Antwort auf.
05 Wählbare Laufzeiten
Betreiber können unterschiedliche Laufzeiten anbieten. Maßgeblich sind die beim Antrag geltenden, bestätigten Bedingungen; aus dieser Übersicht folgt weder automatisches Ende noch ein Anspruch auf Aufhebung.
Vom Betreiber angebotene befristete Varianten
Verlassen Sie sich bei befristeten Maßnahmen weder auf automatisches Ende noch auf vorzeitige Aufhebbarkeit. Lassen Sie Laufzeit, Fortbestand und etwaige Folgeschritte vom Betreiber schriftlich bestätigen.
Zeitlich offene Variante
Behandeln Sie eine unbefristete Maßnahme als aktiv, bis der Betreiber schriftlich etwas anderes bestätigt. Ein bloßer Zeitablauf oder ein neuer Registrierungsversuch ist keine Bestätigung.
Übersicht: Geltungsdauer und Aufhebbarkeit
| Laufzeit | Geltungsbereich | Endet automatisch? | Vorzeitig aufhebbar? |
|---|---|---|---|
| Beispiel einer kürzeren Befristung | Aktuelles Betreiberangebot prüfen | Aktuell bestätigen lassen | Aktuell bestätigen lassen |
| Beispiel einer längeren Befristung | Aktuelles Betreiberangebot prüfen | Aktuell bestätigen lassen | Aktuell bestätigen lassen |
| Zeitlich offene Variante, sofern angeboten | Aktuelles Betreiberangebot prüfen | Aktuell bestätigen lassen | Aktuell bestätigen lassen |
Welche Laufzeit ist für mich richtig?
Die Laufzeitwahl sollte Ihrer persönlichen Situation und dem aktuellen Betreiberangebot entsprechen:
- Befristet: Dauer, Ende und mögliche Folgeschritte schriftlich bestätigen lassen.
- Zeitlich offen: Bedingungen für Fortbestand und eine mögliche spätere Prüfung schriftlich festhalten.
Bei Unsicherheit hilft eine Beratungsstelle bei der Wahl der passenden Laufzeit.
06 Voraussetzungen für die Aufhebung
Aufhebung und Laufzeit richten sich nach dem konkreten Betreiberverfahren. Bis zu einer schriftlichen Bestätigung ist die Maßnahme als aktiv zu behandeln.
Befristete Maßnahmen
Eine pauschale Aussage zur vorzeitigen Beendigung ist nicht belastbar. Fragen Sie den Betreiber nach den aktuellen Bedingungen; versuchen Sie nicht, eine aktive Maßnahme durch Neuregistrierung oder Anbieterwechsel zu umgehen.
Entsteht während der Sperrfrist starker Spielwunsch, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle, statt Umgehungsmöglichkeiten zu suchen.
Unbefristete Maßnahmen
Behandeln Sie die Maßnahme bis zur schriftlichen Bestätigung des Betreibers als aktiv. Voraussetzungen und mögliche Rechtsansprüche können nur anhand des konkreten Verfahrens beurteilt werden.
Verfahrensablauf bei Aufhebung
- Aktuellen Antragsweg beim Betreiber erfragen.
- Nur die für Identifikation und Verfahren verlangten Unterlagen sicher übermitteln.
- Schriftliche Entscheidung abwarten und die Sperre bis dahin nicht umgehen.
Fünf Reflexionsfragen vor der Antragstellung
Vor der Antragstellung empfehlen wir eine ehrliche Selbstprüfung:
- Warum habe ich die Sperre damals eingerichtet?
- Was hat sich seither konkret verändert?
- Bin ich finanziell stabil, falls erneut Verluste entstehen?
- Habe ich mit Vertrauenspersonen oder Beratungsstellen gesprochen?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn ich mich irre?
Beratung ersetzt keine Entscheidung, kann aber bei der Einordnung helfen:
Betreiber-Hotline: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57. Zuständigkeit, Erreichbarkeit, Kosten und Vertraulichkeit direkt prüfen.
Mögliche Nachweisforderungen
- Identitätsunterlagen, soweit sie im konkreten Betreiberverfahren verlangt werden.
- Weitere Unterlagen nur, wenn der Betreiber sie für das konkrete Verfahren nachvollziehbar anfordert.
Das Beratungsgespräch
Ob ein Gespräch stattfindet und welche Themen relevant sind, richtet sich nach dem Betreiberverfahren. Denkbare Reflexionspunkte sind:
- Welche Veränderungen sind seit Einrichtung eingetreten?
- Wie ist Ihre gegenwärtige finanzielle Situation?
- Welche Strategien für verantwortungsvolles Glücksspiel wurden entwickelt?
- Welche Unterstützungsangebote wurden wahrgenommen?
Antworten Sie präzise und verschweigen Sie weder Schulden noch Rückfälle. Ehrlichkeit schützt Sie.
Mögliche Entscheidung
Eine Bewilligung oder Ablehnung kann nicht vorhergesagt werden. Fordern Sie die maßgeblichen Kriterien und die Entscheidung direkt beim Betreiber an.
Aufhebung bei win2day
Verwenden Sie die auf win2day.at angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Registrieren Sie sich nicht erneut, solange die Sperre aktiv ist. Fragen Sie gezielt nach den erforderlichen Unterlagen und der Form der Entscheidungsmitteilung.
Nicht selbst beantragte Maßnahme prüfen
Bei einer nicht selbst beantragten Maßnahme sind Verfahren und Rechte anhand der konkreten Rechtsgrundlage und Betreiberinformation zu prüfen. Es gibt keine pauschale Aussage zu Anhörung, Unterlagen oder Aufhebung.
07 Rechtsfolgen aktiver Ausschlüsse
Ein aktiver Ausschluss ist als Schutzmaßnahme zu respektieren. Ob und wie Zutritt, Konto oder einzelne Angebotsbereiche technisch eingeschränkt werden, hängt von Betreiber, Angebot, bestätigter Reichweite und Umsetzung ab; Wirksamkeit und rechtliche Folgen lassen sich nicht pauschal zusagen.
Zutrittskontrolle in Spielbanken
Welche Zutritts- und Identitätskontrollen ein Standort aktuell einsetzt und wie eine konkrete Maßnahme umgesetzt wird, ist beim Betreiber zu prüfen. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf technische oder organisatorische Kontrollen: Meiden Sie den Standort bewusst und holen Sie bei starkem Spieldruck Unterstützung.
Login-Sperre bei win2day
Bei Online-Maßnahmen kann der Betreiber technische Einschränkungen vorsehen. Bewahren Sie die Bestätigung auf und prüfen Sie, welche Konten und Bereiche tatsächlich erfasst sind. Aus der technischen Erreichbarkeit eines anderen Angebots folgt weder fehlende Wirkung noch die Zulässigkeit einer Nutzung; eine aktive Sperre darf nicht umgangen werden.
Anbieter ohne österreichische Konzession: Rechtslage
Zahlreiche in Österreich werbende Anbieter verfügen über keine inländische Konzession. Konsequenzen für Ihren Selbstausschluss:
- Ob eine Maßnahme oder Information an anderer Stelle berücksichtigt wird, lässt sich ohne Prüfung von Betreiber, Rechtsgrundlage, Datenaustausch und konkretem Angebot nicht kategorisch beantworten.
- Eine ausländische Lizenz ist keine österreichische Konzession. Aufsicht, Beschwerdeweg und Schutzumfang richten sich nach der jeweiligen Jurisdiktion.
- Vertragswirksamkeit und mögliche Ansprüche sind einzelfallabhängige Rechtsfragen.
Wir raten nachdrücklich davon ab, einen Selbstausschluss durch Ausweichen auf andere Anbieter zu umgehen. Bei Angeboten ohne österreichische Konzession können Aufsicht, zuständige Beschwerdestellen, anwendbares Recht und grenzüberschreitende Durchsetzung anders oder unklar sein; daraus entstehen zusätzliche rechtliche und finanzielle Risiken.
Eine aktive Schutzmaßnahme sollte respektiert werden, unabhängig davon, welche Plattform technisch erreichbar erscheint oder in welcher Jurisdiktion sie betrieben wird.
08 Zusätzliche Schutzvorkehrungen
Ein Selbstausschluss kann eine wichtige Hürde sein; die tatsächliche Umsetzung und Reichweite sind betreiberbezogen zu prüfen. Ergänzende Maßnahmen können weitere Hürden schaffen, ohne eine bestimmte Wirksamkeit zu garantieren.
Technische Sperrsoftware: BetBlocker und Gamban
BetBlocker ist eine technische Sperranwendung. Prüfen Sie unterstützte Geräte, Abdeckung, Datenschutz und aktuelle Kosten beim Herausgeber.
Gamban ist eine weitere Sperranwendung. Leistungsumfang und Sperrlisten können sich ändern. Technische Tools ersetzen keinen betreiberseitigen Ausschluss.
Wichtig: Versuchen Sie nicht, technische Barrieren zu umgehen. Beziehen Sie bei starkem Spieldruck eine Beratungsstelle oder Vertrauensperson ein.
→ BetBlocker auf playsponsible.at
Bankseitige Sperren und Kartenverwaltung
Manche Banken bieten kategorienbasierte Transaktionssperren. Erfragen Sie Verfügbarkeit, Reichweite und Kosten bei Ihrer Bank. Mögliche Optionen sind:
- Zahlungen an Glücksspielanbieter blockieren lassen (Merchant Category Codes).
- Kreditkartenlimits reduzieren oder Karten sperren lassen.
- Ein separates Konto für den Lebensunterhalt führen, auf das kein Online-Zugriff besteht.
Solche Sperren können Händler falsch zuordnen oder nicht erfassen und ersetzen keinen betreiberseitigen Ausschluss.
Limits bei win2day
Prüfen Sie im aktuellen Spielerschutzbereich von win2day, ob Limits angeboten werden, welche Arten bestehen und welche Bedingungen gelten. Denkbare, aber nicht hier bestätigte Kategorien sind:
- Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Verlustlimits
- Zeitlimits (maximale tägliche Spieldauer)
Änderungsfristen und Wirksamkeitszeitpunkte können sich unterscheiden. Verlassen Sie sich nur auf die aktuelle Bestätigung; Limits sind kein Mittel zur Umgehung einer Vollsperre.
Schuldnerberatung
Bei Spielschulden ist eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung ein möglicher Kontakt. Zuständigkeit, Kosten und Vertraulichkeit sind direkt zu prüfen.
Vergleich ergänzender Maßnahmen
| Maßnahme | Kosten | Reichweite | Aktivierung | Umkehrbar |
|---|---|---|---|---|
| Selbstausschluss beim jeweiligen Betreiber | Beim Betreiber prüfen | Bestätigten Betreiber- und Angebotsumfang prüfen | Bestätigung prüfen | Bestätigung prüfen |
| BetBlocker | Beim Herausgeber prüfen | Abdeckung prüfen | Nach Installation | Bedingungen prüfen |
| Gamban | Beim Herausgeber prüfen | Abdeckung prüfen | Nach Installation | Bedingungen prüfen |
| Bankseitige Sperre | Bei der Bank prüfen | Abdeckung prüfen | Nach Freischaltung durch Bank | Bedingungen prüfen |
| Limits (win2day) | Aktuell prüfen | Nur der aktuell bestätigte Konto- und Angebotsumfang bei win2day | Bestätigung prüfen | Bedingungen prüfen |
09 Haftungsfragen und Bereicherungsansprüche
Aus einem Verstoß folgt nicht automatisch Schadenersatz, Rückzahlung oder Vertragsunwirksamkeit. § 25 GSpG betrifft unmittelbar Spielbanken. Anspruchsgrundlage, Verschulden, Kausalität, Beweislast, Mitverschulden und Verjährung sind anhand des Einzelfalls und der aktuellen Rechtsprechung zu prüfen.
Keine pauschale Verlust-Rückforderung
Auch bei Angeboten ohne österreichische Konzession lässt sich aus dem Lizenzstatus allein kein Ergebnis für jeden Vertrag ableiten. Sitz des Betreibers, Leistungsort, anwendbares Recht, konkrete Zahlungen und Verfahrensstand können entscheidend sein. Wir versprechen weder Rückzahlung noch Entschädigung und nennen keine pauschale Verjährungsfrist.
Konkrete Schritte für Betroffene
Wenn Sie eine individuelle Prüfung wünschen:
- Bewahren Sie vorhandene Kontoauszüge, E-Mails und Betreiberinformationen unverändert auf.
- Fragen Sie VKI, Arbeiterkammer oder eine qualifizierte Rechtsberatung nach den Voraussetzungen.
- Beachten Sie, dass Kosten, Fristen und Erfolgsaussichten erst nach Prüfung beurteilt werden können.
Quellen für eine Einzelfallprüfung
| Quelle | Prüfpunkt | Grenze dieser Übersicht |
|---|---|---|
| RIS | Aktueller Gesetzestext und Entscheidungen | Fundstellen ersetzen keine Subsumtion |
| Betreiberunterlagen | Vertrag, Sperre und Transaktionen | Bedingungen können sich ändern |
| Rechtsberatung | Anwendbares Recht, Beweise und Fristen | Ergebnis bleibt einzelfallabhängig |
Wichtig: Lassen Sie mögliche Fristen zeitnah individuell prüfen. Diese Seite finanziert und vermittelt keine Verfahren.
10 Hinweise Dritter und Einzelfallprüfung
Hinweise Dritter können Betreiber erreichen; daraus folgt jedoch nicht automatisch eine Sperre oder ein einheitliches Verfahren. § 25 GSpG ist nur im Bereich der Spielbanken unmittelbar einschlägig.
Wie Dritte nach Schutzwegen fragen können
Angehörige können ihre Beobachtungen mitteilen und nach verfügbaren Schutzwegen fragen. Ob und wie ein Betreiber solche Angaben entgegennimmt, ist anhand der aktuellen Betreiberinformation zu klären.
Verfahren
Es gibt hier keine pauschale Zusage zu Anhörung, Beweismaß, Entscheidung oder Wirkung gegen den Willen der betroffenen Person. Bei konkreten Rechtsfragen ist qualifizierte Beratung erforderlich.
Hinweise für Angehörige
- Nehmen Sie keine Kredite auf, um Spielverluste zu decken. Dies löst nichts, sondern verschlimmert die Lage und gefährdet Ihre Existenz.
- Sichern Sie das Haushaltseinkommen: Trennen Sie Konten, entziehen Sie erforderlichenfalls den Zugriff auf gemeinsame Mittel.
- Prüfen Sie Unterstützung: Erfragen Sie bei Beratungsstellen, ob aktuell ein Angebot für Angehörige besteht und welche Bedingungen gelten.
- Sprechen Sie das Thema offen an – ohne Vorwürfe. Sucht ist eine Erkrankung, kein moralisches Versagen. Vorwürfe erschweren den Zugang zu Hilfe.
Beratung für Angehörige
Einige Beratungsstellen nennen Angebote für Angehörige. Verfügbarkeit, Kosten und Vertraulichkeit sind direkt bei der jeweiligen Stelle zu erfragen.
11 Ländervergleich: Österreich, Deutschland, Schweiz
Deutschland und die Schweiz verwenden unterschiedliche Sperrsysteme. In Österreich gibt es derzeit kein bestätigtes anbieterübergreifendes Register; politische Entwürfe oder Vorschläge sind keine Garantie für eine Umsetzung.
| Kriterium | Österreich | Deutschland (OASIS) | Schweiz (ESBK) |
|---|---|---|---|
| Zentrales Register | Derzeit kein bestätigtes Zentralregister | OASIS | Schweizer Sperrsystem nach BGS |
| Anbieterübergreifend | Nein | Erfasste erlaubnispflichtige öffentliche Glücksspiele nach deutschem Recht | Spielbanken sowie Veranstalterinnen von online durchgeführten Grossspielen im gesetzlichen Umfang |
| Mindestdauer | Betreiberbezogen prüfen | Nach Sperrart und aktueller Rechtslage prüfen | Nach Sperrart und aktueller Rechtslage prüfen |
| Vorzeitige Aufhebung | Betreiberbezogen prüfen | Entsperrverfahren bei zuständiger Stelle prüfen | Entsperrverfahren bei zuständigem Veranstalter prüfen |
| Zuständige Stelle | Betreiber selbst | Regierungspräsidium Darmstadt als OASIS-Sperrdatei führende Behörde | Jeweiliger Veranstalter; Aufsicht je nach Angebot ESBK oder Gespa |
| Online-Bezug | Kein nationales Online-Coverage; win2day-Sperren sind im bestätigten operator- und kontobezogenen Umfang zu verstehen | Im gesetzlichen OASIS-Anwendungsbereich | Online durchgeführte Grossspiele im gesetzlichen Umfang |
Warum Österreich bisher kein Zentralregister führt
Bestehende Verfahren sind nach Betreibern und Angebotsarten getrennt. Ob künftig ein zentrales System beschlossen oder umgesetzt wird, ist offen. Bis zu einer bestätigten Rechtsänderung sollte der Schutzweg für jedes genutzte Angebot einzeln geprüft werden.
12 Politische Vorschläge für ein Zentralregister
In der politischen Debatte wurden Entwürfe und Vorschläge für Änderungen des Glücksspielrechts genannt. Diese Seite bestätigt weder den Status einer bestimmten Vorlage noch ein Inkrafttreten oder einen Betriebsbeginn. Maßgeblich sind allein veröffentlichte, geltende Rechtsakte.
In Entwürfen diskutierte Elemente
- Zentrales Sperrregister: möglicher gemeinsamer Abruf von Sperrinformationen.
- Anbieterübergreifende Wirkung: möglicher, erst gesetzlich festzulegender Teilnehmerkreis.
- Weitere Schutzinstrumente: Limits sowie Zahlungs- oder Zugangsbeschränkungen werden diskutiert; konkrete Werte und Pflichten sind nicht als geltendes Recht dargestellt.
Zeitplan und aktueller Stand
Kein gesicherter Zeitplan: Aus einem Entwurf folgt weder ein bestimmtes Datum noch technische Betriebsbereitschaft. Gesetzgebungsverfahren können geändert, verzögert oder beendet werden. Prüfen Sie den aktuellen Stand im RIS und beim Parlament.
Für die praktische Entscheidung zählt deshalb der Status am Tag der Anfrage. Achten Sie darauf, ob eine Quelle geltendes Bundesrecht, einen parlamentarischen Entwurf, eine politische Ankündigung oder lediglich einen Medienbericht wiedergibt. Notieren Sie Abrufdatum und Fundstelle. Fehlt eine amtliche Bestätigung, behandeln Sie Aussagen über Starttermin, teilnehmende Betreiber, Datenübermittlung und Reichweite ausdrücklich als ungewiss.
Letzte Prüfung: 09.09.2026.
13 Epidemiologie und Frühwarnzeichen
Belastbare Daten zum Spielgeschehen liefern epidemiologische Studien und Suchtberichte staatlicher Einrichtungen.
Prävalenz problematischen Spielverhaltens
Die bislang umfangreichste Studie veröffentlichten Kalke & Wurst (2015), beauftragt vom Bundesfinanzministerium:
- Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung zwischen 14 und 65 Jahren zeigen problematisches oder pathologisches Spielverhalten.
- Das entspricht etwa 64.000 Personen.
- Höchste Prävalenz findet sich bei Nutzern von Automaten außerhalb konzessionierter Casinos (21,2 %).
Neuere Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) nennt vergleichbare oder geringfügig erhöhte Werte. Der Epidemiologiebericht Sucht 2025 der GÖG enthält aktuelle Entwicklungsdaten.
Anzeichen problematischen Spielverhaltens
Folgende Merkmale weisen auf problematisches oder pathologisches Spielverhalten hin:
- Wiederholtes Spielen über lange Zeiträume.
- Steigerung der Einsätze für gleichwertigen Reiz (Toleranzentwicklung).
- Versuch, Verluste durch weiteres Spielen wettzumachen („Chasing Losses").
- Unruhe, Reizbarkeit oder Aggressivität bei Spielverzicht (Entzugserscheinungen).
- Weiterspielen trotz negativer Konsequenzen (Schulden, Konflikte, Jobverlust).
- Verheimlichung des Spielverhaltens gegenüber Angehörigen oder Fachpersonen.
- Vernachlässigung von Verpflichtungen, Hobbys und sozialen Kontakten.
- Ständige gedankliche Beschäftigung mit Glücksspiel außerhalb aktiver Spielphasen.
- Spielen zur Emotionsregulierung (etwa bei Stress, Angst, Einsamkeit).
Bei mehreren Anzeichen empfehlen wir dringend die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle. Diese Aufzählung ersetzt keine fachliche Diagnose.
14 Beratungs- und Hilfsangebote in Österreich
In Österreich bestehen unterschiedliche Beratungsangebote. Zuständigkeit, Öffnungszeiten, Kosten, Vertraulichkeit und Möglichkeit anonymer Nutzung sind bei der jeweiligen Stelle zu prüfen.
Bundesweite Hotlines
- Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (Betreiberangebot; aktuelle Erreichbarkeit und Bedingungen direkt prüfen)
- Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (Angebot für Wien)
Vorbereitung auf Beratungsgespräche
Wenn möglich, notieren Sie vorab:
- Welche Angebote genutzt werden (Spielbanken, Online-Plattformen, Automaten).
- Welche Sperren bereits bestehen.
- Welche Fragen besonders wichtig sind.
- Wie die finanzielle Situation aussieht (grobe Übersicht).
Welche Unterstützung eine Beratungsstelle aktuell anbietet, ist direkt dort zu prüfen. Je nach bestätigtem Leistungsumfang können Gespräche über Sperren, technische Hürden, finanzielle Vorkehrungen oder eine Weiterverweisung möglich sein; dies ist keine Leistungszusage.
Beratungsstellen nach Bundesland
Standorte, Zuständigkeiten und Leistungsumfang können sich ändern. Eine Betreiberübersicht finden Sie unter der folgenden Adresse; prüfen Sie jede Stelle zusätzlich direkt:
playsponsible.at/beratungsstellen
| Bundesland | Einrichtung (Beispiele) | Angebot |
|---|---|---|
| Wien | Spielsuchthilfe Wien (Tel. 01/544 13 57) | Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen |
| Niederösterreich | Fachstelle für Suchtprävention NÖ | Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen |
| Oberösterreich | pro mente OÖ | Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen |
| Salzburg | Suchtberatung Salzburg | Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen |
| Tirol | Aktuelle Anlaufstelle über die offiziellen Informationen des Landes Tirol verifizieren | Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen |
| Vorarlberg | Supro Vorarlberg | Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen |
| Steiermark | VIVID Steiermark | Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen |
| Kärnten | SPIELSUCHTHILFE Kärnten | Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen |
| Burgenland | PSD Burgenland | Aktuelles Angebot direkt bei der Stelle prüfen |
Weitere zentrale Übersichten: spielsuchthilfe.at
Angebote für Angehörige
Ob eine genannte Stelle aktuell Unterstützung für Angehörige anbietet, muss direkt verifiziert werden. Mögliche, hier nicht zugesicherte Formate sind:
- Einzelberatung für Partner, Eltern, erwachsene Kinder
- Gruppenangebote für Angehörige
- Telefonische Unterstützung
- Informationsmaterial und Leitfäden
Erfragen Sie Kosten, Vertraulichkeit und Zugangsvoraussetzungen direkt bei der jeweiligen Stelle.
Schuldnerberatung bei Spielschulden
Spielsucht kann zu Verschuldung beitragen. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen sind mögliche Kontakte; Kosten und Vertraulichkeit sind bei der Stelle zu prüfen:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH (österreichweit) – asb-gmbh.at
- Schuldnerberatung der Caritas
- ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)
Kontaktdaten erhalten Sie bei der jeweiligen Landesregierung oder über die genannten Webseiten.
15 Häufige Fragen zur Selbstsperre
Welche rechtliche Bedeutung hat die Selbstsperre nach GSpG?
Welche Laufzeit kann für eine Selbstsperre gewählt werden?
Fallen für die Einrichtung einer Selbstsperre Gebühren an?
Wirkt eine Sperre bei Casinos Austria auch bei win2day oder WINWIN?
Besteht in Österreich bereits ein zentrales Sperrregister?
Lässt sich eine befristete Sperre vorzeitig beenden?
Wie erfolgt die Aufhebung einer unbefristeten Sperre?
Ist ein persönliches Erscheinen zur Aufhebung zwingend?
Wird zur Aufhebung ein Nachweis über die finanzielle Situation verlangt?
Endet eine befristete Sperre automatisch nach Ablauf der Frist?
Was geschieht mit dem Guthaben bei win2day während einer Sperre?
Ist eine Teilsperre für einzelne Spielbereiche möglich?
Können Angehörige eine Sperre für eine andere Person beantragen?
Haftet ein Casino bei Verstößen gegen die Sperrpflicht?
Können Verluste bei Anbietern ohne Konzession zurückgefordert werden?
Wo erhalte ich anonyme Unterstützung bei Spielsucht?
Fazit
Ein Selbstausschluss ist eine betreiberbezogene Schutzmaßnahme. § 25 GSpG gilt unmittelbar für Spielbanken, nicht pauschal für Online-Angebote oder Automatensalons. Unter den dargestellten Online-Angeboten ist nur win2day als österreichisch konzessioniert verifiziert.
Österreich verfügt derzeit über kein bestätigtes anbieterübergreifendes Register. Vorschläge für ein solches System haben keinen gesicherten Zeitplan. Lassen Sie Reichweite, Laufzeit, Ende und Aufhebung direkt bestätigen und umgehen Sie eine aktive Maßnahme nicht.
Technische und bankseitige Sperren können zusätzliche Hürden schaffen, haben aber Grenzen. Beratungsstellen sind mögliche Kontakte; Bedingungen sind direkt zu prüfen.
Mögliche Kontakte: Betreiber-Hotline 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien 01/544 13 57. Zuständigkeit, Erreichbarkeit, Kosten, Vertraulichkeit und Leistungsumfang direkt prüfen.